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LKW-Ausbildung

zertifizierter und zugelassener Bildungsträger nach AZWV

Seit dem 10.09.09 gilt für Lkw-Fahrer das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrQG).

Wer gewerblich ein Fahrzeug der Klasse C1, C1E, C, CE fahren möchte, benötigt eine zusätzliche theoretische/praktische Ausbildung. Deshalb wird eine beschleunigte Grundqualifikation mit Prüfung bei der IHK absolviert. Gleiches gilt für die Klasse D1, D1E, D, DE                                    

Weiterbildung:

Der Lkw-Führerschein muss alle 5 Jahre verlängert werden. (Übergangsfrist beachten)

Voraussetzung:

ärztliches Attest, Sehtest,  Weiterbildung von 35 Stunden.